Bestätigung im Sinne des Integrationsrechts

Bestätigungen im Sinne des Integrationsrechts sind ausschließlich für Drittstaatsangehörige, die einer Integrationsvereinbarung im Sinne des Integrationsgesetzes unterliegen, bestimmt. Die Voraussetzungen treffen demnach nicht auf österreichische Staatsbürger und EU/EWR- sowie Schweizer Staatsangehörige zu.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung:
  • Die Bestätigung im Sinne des Integrationsrechts dient lediglich als Nachweis gemäß § 9 Abs. 4 Z 3 des Integrationsgesetzes – IntG, BGBl. I Nr. 68/2017, in der geltenden Fassung. Das bedeutet, Modul 1 der Integrationsvereinbarung gilt damit als erfüllt. Sie ist ausschließlich zur Vorlage bei der zuständigen Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde vorgesehen und trifft keine Aussage über das Vorliegen eines bestimmten Sprachniveaus.
  • Die ausländische Original-Verleihungsurkunde über den Abschluss eines Hochschulstudiums muss als öffentliche Urkunde im Ausstellungsstaat von den zuständigen Behörden beglaubigt (=legalisiert) sein. Ergibt die Vorprüfung der Unterlagen, dass die diplomatischen Beglaubigungen fehlen oder unvollständig sind, wird der Antrag zur Verbesserung zurückgestellt. Nähere Informationen zur diplomatischen Beglaubigung finden Sie hier.

Erforderliche Dokumente in Farbe:

  • Verleihungsurkunden (Diplome) über die abgeschlossene(n) Hochschulstudien im Original (in jeweiliger Landessprache) mit vollständiger diplomatischer Beglaubigung (=Legalisierung der Urkunde), wenn dies im persönlichen Antragsformular als zwingende Voraussetzung aufscheint
    Bitte begrenzen Sie das Dokument auf eine Länge von maximal 3 Seiten.

  • Liste(n) der Prüfungsfächer (Transcript of Records, Credentials, Markslist) und wenn vorhanden: Diploma Supplement zu Diplom(en)

  • Beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung (eines beeideten Übersetzers) der Verleihungsurkunde, wenn dies im persönlichen Antragsformular als zwingende Voraussetzung aufscheint

  • Meldebestätigung (ZMR-Ausdruck) oder EU-Meldebestätigung, aus der Ihre Wohnadresse hervor geht.

  • Reisepass oder Personalausweis

Optionale Dokumente:

  • Urkunde über allfällige Namenswechsel (z.B. Heiratsurkunde)

  • Reifezeugnis

  • Hochschulaufnahmeprüfung

Die Dokumententypen (doc, docx, jpe, jpeg, jpg, pdf, png, rtf, tif, tiff, xls, xlsx, zip) werden unterstützt.

Idealerweise erfolgt der Upload in einem pdf-file.

Es ist zu beachten, dass pro Dokument maximal 20 MB hochgeladen werden können.

Bitte laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.

Grenzüberschreitendes Studium

Für Grenzüberschreitende Studien sind außerdem folgende Dokumente erforderlich:
  • Ausländischer Studienteil (Transkript der ausländischen Hochschule)

  • Österreichischer Studienteil (Transkript der österreichischen Hochschule), falls beteiligt